Was es beim Elterngeld alles zu beachten gilt

Was es beim Elterngeld alles zu beachten gilt

Eine wirklich gute Unterstützung für Familien ist das Elterngeld. Ich selbst bin bereits zweimal in den Genuss dieser Leistung gekommen und habe bereits so einige Verwandte und Freunde bei der Beantragung unterstützt. Daher weiß auch, dass es für viele Menschen wirklich einer der kompliziertesten Anträge im bisherigen Leben ist. Natürlich ist das dennoch kein Hexenwerk. Im Folgenden will ich euch die wichtigsten Basics aufzeigen.

Elterngeld – Was ist das überhaupt?

Viele setzen sich erst relativ spät mit dem Elterngeld auseinander. So unromantisch das auch klingt: Man sollte sich hierüber bereits informieren, wenn man plant, schwanger zu werden. Spätestens sieben Monate vor der Geburt wird es nämlich bereits Zeit zu handeln.

Das Bundeselterngeld sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus – diese können miteinander kombiniert werden. Auch getrennt lebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung.

Eine schöne Erklärung zu den Grundlagen der verschiedenen Elterngeldarten liefern die Mädels von “Wir lieben Steuern“:

Zentrale Berechnungsgrundlage

Eine zentrale Rolle für die Höhe des Elterngelds spielt der Nettoarbeitslohn. Damit ist aber leider nicht das gemeint, was dem Arbeitnehmer monatlich auf sein Konto bekommt, sondern der Nettoarbeitslohn nach dem Elterngeldgesetz. Doch auch können Sie über die persönliche Steuerklasse großen Einfluss nehmen.

Der Elternteil, der länger in Elternzeit bleiben will, sollte frühest möglich in die für ihn günstigste Steuerklasse wechseln, denn es gilt der Durchschnitt der letzten zwölf Monate vor Geburt des Nachwuchses als Bemessungsgrundlage. Bestenfalls kümmert man sich also tatsächlich schon vor der Zeugung um die Steuerfrage. (Klingt komisch, ist aber so! 🙂 ) Doch auch wenn schon klar ist, dass sich Nachwuchs ankündigt, ist ein Wechsel noch sinnvoll.

Beispiel:
Sie erwarten für den 15.12.2021 Ihr Baby. Sind Sie ab spätestens Mai 2021 in der Steuerklasse 3, können Sie beim Eltern­geld noch profitieren.
Da ein Antrag auf einen Steuerklassen­wechsel immer erst im darauf­folgenden Monat wirkt, muss der Wechsel beim Finanz­amt schon im April erledigt sein. Kommt der Wechsel aber recht­zeitig, sind Sie zwar nur in den sechs Monaten vor Beginn des Mutter­schutzes in der Steuerklasse 3 (von Mai bis Oktober (=letzter Monat mit vollem Gehalt)), das reicht aber aus, weil die Eltern­geld­stelle Sie dann so behandelt, als wären Sie während der relevanten zwölf Monate vor der Geburt in der günstigeren Steuerklasse gewesen. Auf Basis dieses fiktiven Netto­gehalts errechnet die Behörde dann das Eltern­geld. Die Zeit davor mit der Steuerklasse 5 fällt somit nicht mehr ins Gewicht.

Planung mit dem Rechner

Die vielen Varianten des Elterngelds stellen Sie vor die Qual der Wahl. Einen gute Planungsmöglichkeit bietet das Familienministerium des Bundes mit seinem Elterngeldrechner. Hier kann man nach Herzenslust die ersten Monate mit dem Nachwuchs planen und den Elterngeldbezug optimieren.

Der eigentliche Antrag ist ebenfalls online möglich. Mögliche Rückfragen kommen aber dennoch ganz konservativ per Telefon oder Brief.

Steuerliche Auswirkung des Elterngelds

Das Gute vorab: Elterngeld ist steuerfrei! Nicht verschweigen darf man jedoch, dass es dem Progressionsvorbehalt unterliegt und damit die Steuern auf Ihre übrigen Einkünfte erhöht. Hier entstehen oft sogar Fälle, in denen die Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger ist als die Zusammenveranlagung. Mit der richtigen Planung sind Sie auf mögliche Nachzahlungen vorbereitet und nutzen Ihre steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten aus.

Resturlaub kann teuer werden

Leider gibt es noch weitere Fallstricke, die einen teuer zu stehen kommen:

“Der teuerste Fehler kann alle Paare treffen. Und zwar dann, wenn werdende Mütter und Väter angesparte Überstunden oder noch vorhandenen Resturlaub für die Elternzeit nehmen. Die bittere Folge: Die Elterngeldstelle braucht keinen Cent Unterstützung zu zahlen, nicht einmal den Mindestsatz.”

Süddeutsche Zeitung, 15.10.2017

Fazit

Elterngeld ist eine wirklich gute Leistung, bei der es oft einiges zu beachten gilt. Wer alle Weichen richtig stellt, kann in Summe einige hundert Euro mehr bekommen.

Gerne berate und betreue ich Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft im HILO e.V. rund um die Themen Elterngeld, Kindergeld und Steuern.* Wir sorgen gemeinsam für eine bestmögliche Gestaltung und ich kümmere mich um den notwendigen Papierkram. Sprechen Sie mich einfach an!

*Steuerliche Beratung begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.