Steuersoftware und ihre Grenzen

Steuersoftware und ihre Grenzen

In nur 20 Minuten durchschnittlich 1.234 € Erstattung und das ohne lästige Formulare.

So oder so ähnlich klingen die Versprechen der meisten Steuerprogramme, die für den Privatanwender gemacht wurden. Und gleich vorab, die meisten davon sind wirklich gut!

Gerade für viele Arbeitnehmer, die relativ überschaubare Einnahmen und Werbungskosten haben, ist eine solche Softwarelösung oft eine ausreichende Hilfestellung. Wenn Sie nur in einem Arbeitsverhältnis stehen und neben den Wegen von der Wohnung zur Arbeitsstätte nur wenige Aufwendungen hatten, könnten Sie ein Kandidat für die Softwarelösung sein.

Probleme mit Steuersoftware

Das Erstellen der Steuererklärung und -berechnung erfolgt meistens anhand eines Fragenkatalogs oder eines Assistenten, der einen durch die Formulare begleitet. Je nach Qualität der Fragen und natürlich der Antworten des Nutzes, kann sich dabei schnell folgendes Bild ergeben:

Die Software ist eben kein echter Interview-Partner und stößt schnell an ihre Grenzen. So ist es eben auch bei vermeintlich einfachen Sachverhalten möglich, dass Sie entweder auf Geld vom Finanzamt verzichten oder im Zweifel Falschangaben machen, für die Sie selbst gerade stehen müssen. Denn der Softwarehersteller wird keine Haftung übernehmen.

Folgearbeiten fehlen bei Steuer-Apps

Auch mit Abgabe der Erklärung beim Finanzamt ist die Arbeit nicht erledigt. Neben der Prüfung von Auswirkungen auf andere Jahre (z.B. wenn ein Verlustrücktrag entsteht) muss der Steuerbescheid überprüft werden. Das geht über reines Abgleichen der Zahlen weit hinaus, denn das Finanzamt kann Nebenbestimmungen erlassen oder Aufforderungen für die Zukunft im Bescheid formulieren.

Nicht nur wenn es zu Abweichungen kommt, ist häufig ein Einspruch notwendig. Wenn es aktuelle Klagen vor den obersten Gerichten gibt, die auf Ihre Lebenssituation zutreffen, kann auch hier ein “ruhender” Rechtsbehelf sinnvoll sein und bares Geld sichern.

Fazit

Für die Antragsveranlagung eines “einfachen Arbeitnehmers” mit Vorkenntnissen ist eine Softwarelösung ein gangbarer Weg. Im Zweifel verzichtet er damit aber auf den ein oder anderen Vorteil, wie anhängige Gerichtsverfahren.

Dem Anwender aus dem oben gezeigten Beispiel kann man eigentlich nur raten, einen Profi aufzusuchen. Für seine Software muss er mindestens 20 € aufwenden.
Bei seinem Bruttoarbeitslohn von 28.500 € könnte er im Rahmen einer Mitgliedschaft im HILO e.V. sämtliche Arbeiten rund um die Einkommensteuererklärung samt Einspruchsbearbeitung für 110 € erledigen lassen. Das Ergebnis wäre eine rechtssichere Erklärung, bei der wir alle legalen Möglichkeiten ausschöpfen. Bei Beratungsfehlern haftet der Verein im Zweifel entsprechend für die ordnungsgemäße Hilfeleistung.
Daneben steht der Verein für seine Mitglieder ganzjährig bei Fragen und Gestaltungen zur Verfügung, ohne weitere Kosten.

Übrigens verstehe ich, dass nicht jeder Lust und Zeit für eine persönliche Beratung hat. Deshalb biete ich den von mir betreuten Mitgliedern eine Abwicklung über sämtliche Kanäle an: Sie können Ihre Belege und Daten per Post, E-Mail, Upload, WhatsApp, Fax oder persönlich vorbeibringen und ich kümmere mich um den Rest. Rückfragen erledigen wir gerne auf denselben Wegen.

Kontaktieren Sie mich gerne für weitere Informationen!
Daniel Bahn