Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht, Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig schon.
(Mayer Amschel Rothschild)
Im Rahmen meiner Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfeverein HILO Hilfe in Lohnsteuerfragen e.V. darf ich gemäß § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetz folgende Personengruppen steuerliche Hilfe leisten:
Kontaktlose Betreuung auf Wunsch
Nicht nur im Hinblick auf die aktuelle Situation biete ich eine kontaktlose Betreuung und Beratung an. Hierzu stehen verschiedene Werkzeuge, vor allem die Möglichkeit zur Videokonferenz und ein sicherer Datenaustausch online zur Verfügung. Sprechen Sie mich hier gerne an, wir werden eine sinnvolle Lösung finden!
sofern
Die Beratung erfolgt ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft im HILO e.V.
Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Steuersachen (Lohnsteuerhilfe) im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis für die eigenen Vereinsmitglieder.
Im Rahmen der Mitgliedschaft sind sämtliche Steuerberatungsleistungen für Sie unentgeltlich. Sie bezahlen also nicht für jede einzelne Leistung eine Gebühr, sondern lediglich den sozial gestaffelten Jahresbeitrag sowie anlässlich des Beitritts ggf. eine einmalige Aufnahmegebühr.
Alle Informationen zu Mitgliedschaft und Beitrag des HILO e.V. finden Sie hier.
Neben der Erstellung der Jahressteuererklärungen sind mit dem Mitgliedsbeitrag auch sämtliche Leistungen, die im Jahresverlauf anfallen können, abgedeckt.
Sie sind sich unsicher, ob eine Mitgliedschaft für Sie in Frage kommt? Bitte kontaktieren Sie mich, ich teile Ihnen vorab unverbindlich und kostenfrei mit, ob ich eine entsprechende Beratung anbieten darf.