Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben sein?

Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben sein?

Viele haben noch den 31.05. als Stichtag im Kopf. Welche Fristen wirklich bei der Abgabe der Steuererklärung in Arbeitnehmerfällen geltend, erkläre ich im heutigen Beitrag.

Pflichtveranlagung

Eins gleich vorab: Die allgemeine Abgabefrist gilt natürlich nur, wenn Sie überhaupt verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Wer hingegen freiwillig eine Steuererklärung erstellt, findet ganz unten im Beitrag die hier geltenden Daten.

Die Abgabepflicht habe ich bereits in meinem Beitrag zum Verspätungszuschlag erklärt. Hier können Sie auch die Konsequenzen nachlesen, wenn Sie Ihre Erklärung nicht oder zu spät einreichen.

Allgemeiner Stichtag

Der Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung ist grundsätzlich am 31. Juli des folgenden Jahres nach dem jeweiligen Veranlagungsjahr. Die Einkommensteuererklärung 2020 muss also bis zum 31.07.2021 abgegeben werden. Lediglich bis zum Steuerjahr 2018 galt die Frist 31.05.

Fristverlängerung

Wer seine Einkommensteuererklärung durch einen steuerlichen Vertreter erstellen lässt, hat deutlich länger Zeit. Sind Sie durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater vertreten, erhalten Sie automatisch eine Fristverlängerung bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres. Die Steuererklärung 2020 muss also von Ihrem steuerlichen Vertreter bis spätestens zum 28.02.2022 abgegeben werden.

Ohne steuerliche Vertretung können Sie beim Finanzamt eine individuelle Fristverlängerung beantragen. Hierzu stellen Sie einen formlosen Antrag. Das ist auch telefonisch möglich. Allerdings dürfen Sie hier nicht mit ähnlich langen Fristen rechnen, sondern können lediglich eine Verschiebung in den Herbst erwarten.

Besonderheit für 2020

Aktuell ist eine allgemeine Fristverlängerung für das Veranlagungsjahr 2020 aufgrund der Mehrbelastung aus der Corona-Krise geplant. Dies geht aus einem gemeinsamen Antrag von Union und SPD hervor, der dem Handelsblatt vorliegt. So soll für die Abgabe der Erklärung 2020 gelten, dass …

  • … für diejenigen, die die Steuererklärung selbst machen, die Abgabefrist statt am 31. Juli 2021 am 31. Oktober 2021 endet.
  • … für diejenigen, die einen Steuerberater beauftragen, die Abgabefrist statt am 28. Februar 2022 am 31. Mai 2022 endet.

Freiwillige Steuererklärung

Gerade wenn Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, ist es häufig sinnvoll, eine Steuererklärung zu erstellen (sogenannte “Antragsveranlagung”). Denn hier erwartet Sie im Zweifel eine Erstattung. Im diesen Fällen haben Sie insgesamt vier Jahre Zeit die Einkommensteuererklärung abzugeben. Das bedeutet für die Steuererklärung 2020, dass sie bis spätestens 31.12.2024 eingereicht sein muss.

Wer geduldig ist und die Zeit ziemlich bis ans Ende ausnutzt, hat sogar den Vorteil der Verzinsung. Aber Achtung: Geht die Erklärung in diesen Fällen verfristet beim Finanzamt ein, wird die Veranlagung abgelehnt und Sie gehen leer aus.

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